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Das Spiel und die Entwicklung von Kindern stehen im Fokus, wenn sie auf Spielplätzen Abenteuer erleben und ihre Fähigkeiten entfalten können. Verschiedene Spielplätze tragen dazu bei. Doch wer übernimmt die Haftung, wenn etwas passiert?

Die Verpflichtung zur Überwachung und Wartung von Spielplätzen wird für alle Betreiber von Spielplätzen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 823 Abs. 1 festgelegt. Dort heißt es:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“

In vielen Gerichtsurteilen wird dieser Paragraph als Grundlage für Entscheidungen herangezogen und daraus ergibt sich die Verkehrssicherungspflicht.

Gemäß Absatz 2 desselben Paragraphen haftet auch derjenige, der gegen ein Schutzgesetz verstößt. Dies betrifft die Haftung für Spielplatzgeräte gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), was sich auf Hersteller und Importeure bezieht. Die Spielplatzgeräte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, wie sie in den Normen DIN EN 1176/1177 beschrieben sind. Hersteller und Importeure dürfen nur Spielplatzgeräte auf den Markt bringen, die diesen Normen und somit den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Betreiber von öffentlich zugänglichen Spielplätzen müssen die dauerhafte Sicherheit durch regelmäßige Kontrollen, Wartungen und Reparaturen gewährleisten.

Wer ist der Betreiber eines Spielplatzes?

Für öffentliche Spielplätze in Wohngebieten sind in der Regel die Kommunen als Träger verantwortlich. Wenn der Platz von einem privaten Unternehmen, etwa einem Bauträger, geplant und gebaut wurde, sind die beteiligten Unternehmen für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Arbeiten verantwortlich. Der kommunale Träger erfüllt seine Verpflichtungen, indem er qualifiziertes Personal einsetzt, um Unfälle zu vermeiden. Bauhofmitarbeiter können durch eine Ausbildung zum geprüften Sachkundigen für die Prüfung von Spielplätzen an Bildungseinrichtungen entsprechende Kenntnisse erwerben und anschließend mit diesem Wissen ein Spielplatzmanagement aufbauen, das regelmäßige Prüfungen sicherstellt. Entsprechende Kurse gibt es etwa hier. In der Regel überträgt das zuständige Bauamt, Grünflächenamt oder in kleineren Kommunen der Bürgermeister die Verantwortung für alle notwendigen Maßnahmen durch eine Dienstanweisung an den Bauhof.

Spielplatzsicherheit

Darüber hinaus handelt es sich auch bei Spielplätzen an Schulen, Kindergärten, Einkaufszentren, Vereinen und anderen zugänglichen Orten um öffentliche Anlagen. In solchen Fällen sind die Eigentümer oder Pächter die Betreiber und tragen die gleiche Verantwortung und Pflichten. Bei Unfällen müssen oft Schadensersatz und Schmerzensgeld geleistet werden, und bei schweren oder sogar tödlichen Unfällen kommt es zu strafrechtlichen Anklagen zur Aufklärung des Vorfalls.

Spielplatzsicherheit bei „grauen“ Spielplätzen

Manchmal gibt es unbebaute Flächen, die entweder aufgrund fehlender Nutzung oder bewusst als Bolzplätze für beliebige Spielaktivitäten genutzt werden. Auf solchen Flächen werden in der Regel Fußballtore aufgestellt, wackelige Basketballkörbe hinzugefügt und möglicherweise Rutschen und Schaukeln aus Baumärkten installiert. Diese Geräte entsprechen in der Regel nicht den Normen DIN EN 1176/1177 und werden daher nicht als Spielplatzgeräte, sondern als Spielzeug für den privaten, nicht öffentlichen Gebrauch verkauft.

Auch in solchen Fällen werden die Betreiber und Aufsteller nicht von ihrer Haftung befreit. Es gilt ebenfalls, dass jeder, der Geräte und Spielzeug öffentlich zugänglich macht, für deren Sicherheit verantwortlich ist. Was passiert nach einem Unfall? In solchen Fällen wird oft die Kommune zur Verantwortung gezogen. Wenn kein Aufsteller ermittelt werden kann, kann die Verantwortung beim Grundstückseigentümer liegen. Ist dieser wiederum die Gemeinde oder Stadt, gibt es keine Möglichkeit, sich herauszureden. Wenn es sich um einen Privatbesitzer handelt, der behauptet, von den Vorgängen auf dem Grundstück keine Kenntnis gehabt zu haben, kann die Haftung wahrscheinlich nur durch gerichtliche Klärung festgestellt werden. In diesem konstruierten, aber nicht abwegigen Szenario könnte der Gemeinde dennoch eine gewisse moralische Mitschuld zugeschrieben werden, da sie als Betreiberin öffentlicher und ordnungsgemäßer Spielplätze die erforderliche Fachkompetenz besitzen sollte. Es wird erwartet, dass das zuständige Bauhofpersonal im Rahmen der Gefahrenabwehr frühzeitig eingreift, um Unfälle zu verhindern. Es ist jedoch besser, die Energie von Eltern- oder Jugendinitiativen von Anfang an in sichere Bahnen zu lenken.

Was bedeutet „regelmäßige“ Überprüfung? Die DIN EN 1176-7 beschreibt, was unter regelmäßiger Kontrolle zu verstehen ist.

  • Visuelle Routine-Inspektion (wöchentlich bis täglich, abhängig von der Nutzung): Diese Inspektion dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die durch Nutzung, Vandalismus oder Witterungseinflüsse entstehen können. Schwerpunkte liegen auf Sauberkeit (z. B. Glasbruch), Vandalismus, Zustand der Bodenoberflächen, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten sowie zerbrochene, beschädigte oder fehlende Teile.
  • Operative Inspektion (alle ein bis drei Monate): Diese Inspektion sollte gemäß dem genannten Intervall oder den Herstellervorgaben durchgeführt werden. Sie ist detaillierter als die visuelle Routine-Inspektion und dient der Überprüfung des Betriebs, Verschleißes und der Stabilität der Geräte.
  • Jährliche Hauptinspektion: Diese Inspektion dient der Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustands der Geräte, Fundamente und Oberflächen. Sie kann das Freilegen bestimmter Teile erfordern. Dabei werden Witterungseinflüsse, Verrottung, Korrosion und jegliche Veränderungen in Bezug auf die Sicherheit der Anlage erfasst.

Alle Untersuchungen sollten dokumentiert werden, um ein fortlaufendes Bild der Verkehrssicherungsmaßnahmen jedes einzelnen Spielplatzes zu erhalten. Wenn schwere Spielplatzunfälle in den Medien gemeldet werden, können die Ursachen manchmal auf Mängel zurückzuführen sein, die trotz Inspektionen unentdeckt blieben. Diese tragischen Vorfälle verdeutlichen die Bedeutung von gut geschultem, fortgebildetem und erfahrenem Personal. Es ist auch möglich, diese Aufgabe an Dienstleister zu vergeben. Beispielsweise bieten viele Gartenbauunternehmen diese Leistung an.

Mehr Sicherheit auf Spielplätzen

Je weniger Kinder in unserer Gesellschaft aufwachsen, desto größer wird die Sorge um ihr Wohlergehen. Dies spiegelt sich im Laufe der Jahrzehnte in entsprechenden Gesetzen und Normen wider. Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass gewisse Risiken für die kindliche Entwicklung wichtig sind. Attraktive Spielplätze mit überschaubaren Risiken gewährleisten eine angemessene Entwicklung und werden akzeptiert, solange Verletzungen in einem Rahmen bleiben, wie sie beispielsweise auch beim Sportunterricht akzeptabel sind. Zerrungen, Prellungen oder sogar einfache Arm- oder Beinbrüche können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Durch ein gutes Spielplatzmanagement bleibt der Spielwert erhalten. Sicherheit und einwandfreie Funktion erhalten die Attraktivität, sodass die Spielplätze regelmäßig genutzt werden und Vandalismus in der Regel gar nicht erst Einzug hält.

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